Das Tragen der St. Georgs-Statue durch die Sänger der „Eintracht“ beim Patrozinium, das im Monat April mit dem Georgsritt gefeiert wird, ist seit Gründung des Vereins im Jahr 1865 Tradition.
In einer im St. Georgener Boten vom Oktober 1965 erschienen Artikelserie über die Historie des Kirchenstreites stand zu lesen:
Die neueste Fortsetzung schildert den skandalösen Auftritt der unteren Partei ( gemeint ist der Ortsteil St. Georgen ) unter Anweisung von Bürgermeister Josef Koch:
„Da diese sieben Träger sämtlich dem im September 1865 neu gegründeten Gesangverein Eintracht Uffhausen beigetreten waren bzw. zu dessen Gründern gehörten, bekam auf Antrag der bisherigen Träger, der Gesangverein, der nur aus Uffhausern bestand, vom Pfarramt das Recht, in Zukunft bei den Prozessionen die St. Georgsstatue tragen zu dürfen, mit der Verpflichtung, die Statue ab und zu renovieren zu lassen.
Als nun am Himmelfahrtstage 1866 die sieben Träger des Gesangvereins mit der Statue die Kirche verlassen hatten, machten ihnen Mitglieder der neu gegründeten Feuerwehr St. Georgen das Tragen der Statue streitig und nahmen ihnen ( es gab also zwei Feuerwehren ), als sie dieselbe nicht sofort gutwillig preisgaben, mit Gewalt ab. Nur durch das Dazwischentreten des Alfons Hanser, der die Träger des Gesangvereis zum Nachgeben ermahnte, wurde größeres Ärgernis verhindert. Hingegen hatte der Führer der St. Georgener Partei, Bürgermeister Josef Koch, die anfangs noch zögernden Feuerwehrleute, seinen Krückstock heftig aufstoßend, mit dem Zuruf: ‚Nehme ne, nehme ne!‘ angefeuert. Nach der Wegnahme der Statue verließen die Gesangvereinsmitglieder und mit ihnen der größte Teil der Uffhauser die Prozession fluchartig und begaben sich nach der Wiehre, wobei sie nicht vergaßen, die Kunde von dem Geschehen auch in Freiburg zu verbreiten.
Der Gesangverein ließ, wie zu erwarten stand, die Sache nicht auf sich ruhen. Eine Deputation, bestehend aus Heribert Schitterer, Gustav Ehret, Alfons Hanser und Adalbert Müller – Sprecher war Alfons Hanser – wurde bei S.E. Bistumsverweser Lothar von Kübel vorstellig und setzte es auch durch, dass dem Verein das Recht des Tragens der St. Georgsstatue nochmals ausdrücklich bestätigt wurde. Doch wie hoch auch die Wogen der Leidenschaft damals gegangen sein mögen, die Zeit deckt alles mit dem Mantel der Vergangenheit. Heute ist die Einigkeit wieder hergestellt. Die heute lebende Generation weiß kaum noch etwas von diesen Dingen und schüttelt lächelnd den Kopf oder interessiert sich nur aus geschichtlichen Gründendafür.
Allgemein ist aber heute das Bedauern über den Abbruch der altehrwürdigen ‚Hardkirche‘, welche heute eine Sehenswürdigkeit unserer Gemeinde bilden würde. Dies Bedauern teilen heute auch die Nachkommen derer, welche
seinerzeit das Todesurteil gesprochen haben.“
Dezember 2024 |
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